Elektronische Rechnung wird verpflichtend eingeführt

Die EU-Richtlinie 2014/55/EU vom 26.05.2014 ist nun auch in Deutschland mit dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 06. September 2017 in Kraft getreten. [1]

Das sog. “E-Rechnungsgesetz Bund” bildet für alle öffentlichen Auftraggeber gleichermaßen verbindliche Rechtsgrundlage zum Empfang und zur Verarbeitung elektronischer Rechnungen. Damit sind auch öffentlich-rechtliche Kliniken und deren Lieferanten betroffen.Weiterlesen