Könnten Boni an Einkaufsgemeinschaften rechtswidrig sein?

Fast alle Kliniken in Deutschland sind an eine Einkaufsgemeinschaft angeschlossen. Diese fordern von den Lieferanten neben üblichen Preiskonditionen diverse Boni. Bereits im Januar 2018 hat das BGH jedoch die Unzulässigkeit von Rabatten ohne Gegenleistung festgestellt. Aktuell droht dem französischen Handelsriesen Leclerc eine Millionenstrafe wg. angeblich unfairer Konditionenverhandlungen. Läßt sich die Situation auf den Klinikeinkauf übertragen?

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