Der (öffentliche) Kunde ist ein notwendiges Übel…

Diesen Eindruck haben immer mehr öffentlich-rechtliche Kliniken in Deutschland.

Der öffentliche Kunde ist für die Anbieter von Waren und Dienstleistungen in der Regel kein einfacher Kunde. Die Entscheidungsprozesse sind oft sehr langwierig und öffentliche Ausschreibungen für alle Beteiligten sehr aufwendig. Manchmal sind die Kunden selbst mit der Komplexität des Vergaberechtes überfordert, was die Situation weiter verschärft.

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Elektronische Rechnung wird verpflichtend eingeführt

Die EU-Richtlinie 2014/55/EU vom 26.05.2014 ist nun auch in Deutschland mit dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 06. September 2017 in Kraft getreten. [1]

Das sog. “E-Rechnungsgesetz Bund” bildet für alle öffentlichen Auftraggeber gleichermaßen verbindliche Rechtsgrundlage zum Empfang und zur Verarbeitung elektronischer Rechnungen. Damit sind auch öffentlich-rechtliche Kliniken und deren Lieferanten betroffen.Weiterlesen