Vergabestatistikverordnung gilt ab dem 01.10.2020

Die Verpflichtung der öffentlichen Auftraggeber Beschaffungsdaten zusätzlich an das Statistische Bundesamt (Destatis) zu übermitteln soll ab dem 01. Oktober 2020 in Kraft treten.

Bereits im April 2016 hat die Bundesregierung die Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) erlassen.
Sie schreibt vor, zum großen Teil auf der Vergabebekanntmachung beruhende Daten zu Beschaffungen im Oberschwellen -und eingeschränkt auch im Unterschwellenbereich, an das Statistische Bundesamt (Destatis) innerhalb von 60 Tagen nach Zuschlagserteilung zu übermitteln.  Die Übermittlung der Daten soll über ein Online-Portal oder automatisch aus einer Vergabemanagementsoftware möglich sein. Die Meldungen müssen gem. § 1 Abs. 1 VergStatVO durch sogenannte Berichtsstellen erfolgen. Die Berichtsstelle muss vom Auftraggeber bestimmt werden und sie muss sich beim Destatis hierfür registrieren. Nach erfolgter Online-Registrierung übersendet Destatis innerhalb von 14 Werktagen postalisch eine Bestätigung mit einer “Berichtseinheit-ID”, die bei allen Meldungen angegeben werden muss.

 

Ziel dieser Maßnahme soll sein, valide statistische Aussagen zur öffentlichen Auftragsvergabe in Deutschland ableiten zu können und das Monitoring für die Europäische Kommission zu unterstützen.

 

Diese Datenerhebung wird zukünftig die Überwachung der Ausschreibungen im Gesundheitswesen durch die EU-Kommission wesentlich erleichtern. Dies kann vor alle massive Folgen für die öffentlich-rechtlichen Krankenhäuser mit sich bringen, die weiterhin das Vergaberecht nicht oder nur rudimentär anwenden.

 

Adam Pawelek
projectontime.de

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