Update: Ad hoc Mitteilung: Neue EU-Schwellenwerte ab 2018

Nach Mitteilung des Forum Vergabe wurden am 18.12.2017 die Verordnungen zur Änderung der Schwellenwerte veröffentlicht:

Nach dem Bericht des Online-Magazins KOMMUNAL, das in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) herausgegeben wird, sollen in den kommenden Tagen neue EU-Schwellenwerte für 2018 bekannt gegeben werden.

Die neuen Schwellenwerte sollen demnach betragen:

– für Lieferungen und Dienstleistungen: 221.000,- EUR ohne Mehrwertsteuer (bisher 209.000,- EUR)
– für Bauaufträge: 5.548.000,- EUR ohne Mehrwertsteuer (bisher 5.225.000,- EUR)

Da die EU-Vorschriften durch Verweisung in den Vergabeverordnungen unmittelbar gelten, ist eine Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber nicht erforderlich, so dass die neuen Werte dann ab dem 1.1.2018 gelten würden.

Update vom 21.12.2017 / projectontime.de

Der (öffentliche) Kunde ist ein notwendiges Übel…

Diesen Eindruck haben immer mehr öffentlich-rechtliche Kliniken in Deutschland.

Der öffentliche Kunde ist für die Anbieter von Waren und Dienstleistungen in der Regel kein einfacher Kunde. Die Entscheidungsprozesse sind oft sehr langwierig und öffentliche Ausschreibungen für alle Beteiligten sehr aufwendig. Manchmal sind die Kunden selbst mit der Komplexität des Vergaberechtes überfordert, was die Situation weiter verschärft.

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