Die Einkaufsabteilungen in der Kliniken fordern mit der Bestellung die Zusendung einer Auftragsbestätigung. Dies ist zwar grundsätzlich die richtige Vorgehensweise, wenn anschließend die richtigen Schritte folgen.
Monatsarchive: Juli 2020
Vergabestatistikverordnung gilt ab dem 01.10.2020
Die Verpflichtung der öffentlichen Auftraggeber Beschaffungsdaten zusätzlich an das Statistische Bundesamt (Destatis) zu übermitteln soll ab dem 01. Oktober 2020 in Kraft treten.