Für die Ausschreibungen bei KHZG-finanzierten Projekten werden Leistungsbeschreibungen benötigt. Die Anforderungen an diese Leistungsbeschreibungen sind im Vergaberecht klar definiert. Da viele Kliniken die Leistungsbeschreibungen selbst erstellen und die Anforderungen nicht kennen, ist die Gefahr groß, dass es bei den Ausschreibungen zu großen „Turbulenzen“ kommt. Auch einige Fachplaner beherrschen die „Basics“ nicht.