KHZG: US-Cloud-Dienste vergaberechtlich unzulässig (?)

[Aktualisiert am 08.09.2022]

Bei einigen KHZG-finanzierten Projekten wird oftmals On-Demand-Software angeboten, deren Daten zwar auf einem Server in Europa gespeichert werden, der Anbieter der Serverdienste jedoch ein US-amerikanisches Unternehmen ist.
Der aktuelle Beschluss der Vergabekammer Baden-Württemberg hat einen zwingenden Ausschluss eines Angebotes angeordnet, in dem ein US-Cloud-Dienst genutzt wird.
Das OLG Karlsruhe hat datenschutzrechtliche Bedenken der Vergabekammer am 07.09.2022 kassiert.

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