Fast alle Kliniken in Deutschland sind an eine Einkaufsgemeinschaft angeschlossen. Diese fordern von den Lieferanten neben üblichen Preiskonditionen diverse Boni. Bereits im Januar 2018 hat das BGH jedoch die Unzulässigkeit von Rabatten ohne Gegenleistung festgestellt. Aktuell droht dem französischen Handelsriesen Leclerc eine Millionenstrafe wg. angeblich unfairer Konditionenverhandlungen. Läßt sich die Situation auf den Klinikeinkauf übertragen?
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Wer manipuliert, fliegt raus!
Die Versuche der Anbieter, laufende öffentliche Vergabeverfahren zu eigenen Gunsten zu beeinflussen, nehmen in der letzten Zeit zu. Dies zeugt nicht nur von starkem Wettbewerb sondern führt direkt in die Compliance-Falle.
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Kliniken halten an langfristigen Verträgen mit Einkaufsgemeinschaften fest
Spätestens seit der Entscheidung der 1.Vergabekammer des Bundes vom 11. Mai 2016 ist eindeutig geklärt, dass ein Vertrag zwischen einem öffentlich-rechtlichen Krankenhaus und einem „Einkaufsdienstleister“ einen öffentlich ausgeschrieben werden muss.
Da es sich dabei um eine Rahmenvereinbarung handelt, ist die maximale Vertragsdauer von vier (VgV) beziehungsweise sechs (UVgO) Jahren zu beachten und bei einer längeren Vertragslaufzeit auf eine Beendigung und Neuausschreibung hinzuwirken.
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Neues Problem für Einkaufsgemeinschaften: EuGH regelt Rahmenvereinbarungen
Die Einkaufsgemeinschaften schliessen bekannterweise Rahmenverträge mit der Industrie ab, die als Basis für die Beschaffugen der Kliniken gelten. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 19.12.2018 – C-216/17 – “Antitrust und Coopservice” – werden wichtige Einschränkungen für Einkaufsgemeinschaften festgelegt.
Wie fährt man eine Einkaufsgemeinschaft effektiv vor die Wand?
Einkaufsgemeinschaften sind sehr widerstandsfähig. Sie vor die Wand zu fahren benötigt Wissen und Können. Aber es geht…Weiterlesen
Führen Referenzen in die Datenschutzfalle der DSGVO?
Viele Kliniken stehen den Lieferanten als Referenzkunde zur Verfügung oder fordern in den Ausschreibungen personenbezogene Daten an. Dieses kann aber schnell zu einem Verstoß gegen die neue DSGVO führen und sehr teuer werden…Weiterlesen
Bestimmt jetzt der Lieferant, was Sie kaufen dürfen?
Das öffentliche Vergaberecht soll eigentlich einen wirtschaftlichen Umgang mit öffentlichen Mitteln sicherstellen. So war der Plan. Immer öfter werden aber Vergabeverfahren durch Rügen und Nachprüfungsanträge über Monate verzögert. Dies kostet die Kliniken viel Geld.Weiterlesen
Mangelt es den Einkaufsgemeinschaften an Personal für Digitalisierung?
Die Kliniken stehen vor vielen Aufgaben im Zuge der Digitalisierung. Kann eine Mitgliedschaft in einer Einkaufsgemeinschaft hier hilfreich sein?
Praxisratgeber für Ausschreibungen von IT-Leistungen erschienen
Die öffentlichen Ausschreibungen von IT-Leistungen gehören zu den anspruchsvollsten öffentlichen Vergaben in einer Klinik. Mit der Neuauflage des kostenlosen Praxisratgebers „Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen“ (UfAB) des BMI wird die richtige Vorgehensweise auf 649 Seiten ausführlich beschrieben.
Beraten und verkauft? Fünf Regeln bei der Wahl eines Beraters
“Am Anfang steht ein großes, meist nicht überprüfbares Versprechen, das die Auftraggeber anfixen und die Belegschaften verunsichern soll. Ein lautes Signal wie beispielsweise ´Kosteneinsparung von 20 Prozent sind möglich´”– So wird ein ehemaliger Senior-Berater einer großen Beratungsgesellschaft im früheren Spiegel-Bestseller “beraten & verkauft” von Thomas Leif zitiert. [1]