Die Beschaffung von Großgeräten wird in den Kliniken oftmals zur Chefsache erklärt. Oft werden schon aber in der Anfangsphase Kardinalfehler begangen. Folge ist: man kauft das falsche Gerät zum überhöhten Preis.
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Elektronische Angebote werden Pflicht
Ab 18.10.2018 dürfen Auftraggeber und Anbieter in EU-Vergabeverfahren nur noch elektronisch kommunizieren. Dies hat wesentliche Auswirkungen auf die Einkaufsabteilungen der Kliniken.
Der Preis ist heiß? – Der “Warenkorb” auf dem Weg zur neuen Einkaufsgemeinschaft
Bei der Wahl einer neuen Einkaufsgemeinschaft sollten die Preise nicht die wichtigste Rolle spielen? Sollten nicht, sie tun es aber!
Knast statt neuer Einkaufsgemeinschaft?
Die Wahl einer Einkaufsgemeinschaft wird oft im Rahmen von diversen Wettbewerbsverfahren vorgenommen.
In diesen Wettbewerben werden die Einkaufsgemeinschaften aufgefordert “Angebote” abzugeben, die es der Klinik ermöglichen, die für sie geeignete Einkaufsgemeinschaft zu wählen. Einige Anforderungen können aber durchaus strafrechtliche Folgen haben!
Wer verhandelt, der kann was erleben!
Die Verhandlungen bei größeren Beschaffungen in den Kliniken gehören oft zu den Highlights der Woche. Denn manchmal kommt man aus dem Staunen einfach nicht heraus!
Update: Ad hoc Mitteilung: Neue EU-Schwellenwerte ab 2018
Nach Mitteilung des Forum Vergabe wurden am 18.12.2017 die Verordnungen zur Änderung der Schwellenwerte veröffentlicht:
Nach dem Bericht des Online-Magazins KOMMUNAL, das in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) herausgegeben wird, sollen in den kommenden Tagen neue EU-Schwellenwerte für 2018 bekannt gegeben werden.
Die neuen Schwellenwerte sollen demnach betragen:
– für Lieferungen und Dienstleistungen: 221.000,- EUR ohne Mehrwertsteuer (bisher 209.000,- EUR)
– für Bauaufträge: 5.548.000,- EUR ohne Mehrwertsteuer (bisher 5.225.000,- EUR)
Da die EU-Vorschriften durch Verweisung in den Vergabeverordnungen unmittelbar gelten, ist eine Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber nicht erforderlich, so dass die neuen Werte dann ab dem 1.1.2018 gelten würden.
Update vom 21.12.2017 / projectontime.de
Der (öffentliche) Kunde ist ein notwendiges Übel…
Diesen Eindruck haben immer mehr öffentlich-rechtliche Kliniken in Deutschland.
Der öffentliche Kunde ist für die Anbieter von Waren und Dienstleistungen in der Regel kein einfacher Kunde. Die Entscheidungsprozesse sind oft sehr langwierig und öffentliche Ausschreibungen für alle Beteiligten sehr aufwendig. Manchmal sind die Kunden selbst mit der Komplexität des Vergaberechtes überfordert, was die Situation weiter verschärft.
Elektronische Rechnung wird verpflichtend eingeführt
Die EU-Richtlinie 2014/55/EU vom 26.05.2014 ist nun auch in Deutschland mit dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 06. September 2017 in Kraft getreten. [1]
Das sog. “E-Rechnungsgesetz Bund” bildet für alle öffentlichen Auftraggeber gleichermaßen verbindliche Rechtsgrundlage zum Empfang und zur Verarbeitung elektronischer Rechnungen. Damit sind auch öffentlich-rechtliche Kliniken und deren Lieferanten betroffen.Weiterlesen
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Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht. Die Einkäufer in Kliniken benötigen dringend Kurse für höhere Mathematik, um die Einkaufspreise zu verstehen!
Wieviele Kompressensorten braucht eine Einkaufsgemeinschaft?
Die Einkaufsgemeinschaften verfügen naturgemäß über beschränkte Ressourcen. Die Aufgabe ist ja, für die eigenen Kunden Kosten zu sparen. Aber werden diese knappen Ressourcen immer zukunftsweisend eingesetzt?