Der Rat der 27 EU-Mitgliedstaaten hat am 21. Mai 2024 den AI Act verabschiedet und damit einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Europäischen Union geschaffen.
Mit dem AI Act (in Deutschland auch: KI-Verordnung) liegt weltweit erstmals ein umfassendes Regelwerk für den Umgang mit KI vor. Ab Februar bzw. ab August 2025 sind erste Bestimmungen auch für Krankenhäuser in Kraft getreten. Im ersten Teil wurde erläutert, warum der AI-Act auch von Kliniken zu beachten ist, welche Rollen nach der KI-Verordnung Krankenhäuser einnehmen und wie die KI klassifiziert wird. Im nachfolgenden zweiten Teil erfahren Sie welche Pflichten auf die Krankenhäuser zukommen und welche Verbindung zu den Regelungen der DSGVO besteht.
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