KHZG: Die Preisprüfung in Vergabeverfahren

Die Preisprüfung in Vergabeverfahren muss nach bestimmten Regeln durchgeführt werden, um keinen vergaberechtlichen Fehler zu begehen. So müssen auch besonders günstige Angebote sogar ausgeschlossen werden, wenn die Aufklärung des Preises nicht zu einem zweifelsfreien Ergebnis führt.

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KHZG: Keine Vergabe ohne Vergabestrategie!

 

Das öffentliche Vergaberecht wird oft als unflexibel und bürokratisch bewertet, eher als ein Hindernis als eine Chance. Auch wenn die Anwendung der vergaberechtlichen Anforderungen mit Aufwand verbunden ist, bietet das Vergaberecht Auftraggebern viele Möglichkeiten, strategische Aspekte im Vergabeverfahren zu berücksichtigen. Eine klar definierte Vergabestrategie nimmt insbesondere bei KHZG-finanzierten Projekten eine sehr wichtige Rolle ein.

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Grundsätze der Vergabe – die Regeln für Ihr “Bauchgefühl”

Die Vorbereitung und Durchführung von öffentlichen Ausschreibungen wird von vielen Krankenhäusern negativ gesehen, manchmal auch gehasst oder gefürchtet. Das öffentliche Vergaberecht entwickelte sich über Jahre, nicht zuletzt über viele Gerichtsentscheidungen.

Oftmals wird bei der Kritik des öffentlichen Vergaberechtes und deren Restriktionen vergessen, welches Ziel das Ganze verfolgt, nämlich den sparsamen, wirtschaftlichen Umgang mit Steuermitteln, also mit unserem Geld.

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KHZG: Die Krux mit der Leistungsbeschreibung

Für die Ausschreibungen bei KHZG-finanzierten Projekten werden Leistungsbeschreibungen benötigt. Die Anforderungen an diese Leistungsbeschreibungen sind im Vergaberecht klar definiert. Da viele Kliniken die Leistungsbeschreibungen selbst erstellen und die Anforderungen nicht kennen, ist die Gefahr groß, dass es bei den Ausschreibungen zu großen „Turbulenzen“ kommt. Auch einige Fachplaner beherrschen die „Basics“ nicht.

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