Die Verpflichtung der öffentlichen Auftraggeber Beschaffungsdaten zusätzlich an das Statistische Bundesamt (Destatis) zu übermitteln soll ab dem 01. Oktober 2020 in Kraft treten.
Die Verpflichtung der öffentlichen Auftraggeber Beschaffungsdaten zusätzlich an das Statistische Bundesamt (Destatis) zu übermitteln soll ab dem 01. Oktober 2020 in Kraft treten.