Warum ein Rechtsanwalt allein keinen guten EVB-IT-Vertrag erstellen kann?

Ein Vertrag entsteht aus dem Sachverhalt. Nicht aus der Konserve.

Dieser Gedanke beschreibt sehr präzise, worauf es bei guter Vertragsgestaltung ankommt. Ein Vertrag soll nicht nur juristisch korrekt sein. Er muss das tatsächliche Geschäft abbilden und erkennen lassen, welche Leistung erbracht werden soll, wer welche Verantwortung übernimmt, wie Risiken verteilt werden und welche wirtschaftlichen Ziele die Beteiligten verfolgen.

Gerade bei komplexen IT-Projekten reicht juristische Expertise allein deshalb nicht aus.

Der Vertrag ist das Ergebnis der Projektklärung

Ein guter Vertrag beschreibt keine abstrakte Zusammenarbeit. Er bildet ein konkretes Vorhaben ab. Bevor ein belastbarer Vertrag entstehen kann, muss daher geklärt werden, welche Systeme, Prozesse und Schnittstellen betroffen sind, welche Ergebnisse erwartet werden, welche Leistungen der Auftraggeber selbst erbringen muss und nach welchen Kriterien die Leistung später bewertet und abgenommen wird.

Diese Fragen lassen sich nicht allein anhand einer Vertragsvorlage beantworten. Sie ergeben sich aus dem Projekt. Eine Vorlage kann Struktur geben und kann typische Regelungsbereiche benennen und helfen, wichtige Themen nicht zu übersehen. Sie kann jedoch nicht beurteilen, ob eine Leistungsbeschreibung vollständig ist, ob ein Projektplan realistisch erscheint oder ob eine bestimmte Verantwortungsverteilung technisch und organisatorisch überhaupt umsetzbar ist.

Die Grenzen rein juristischer Vertragsgestaltung

Ein Rechtsanwalt kann rechtliche Risiken erkennen, Vertragsklauseln bewerten und eine rechtlich belastbare Struktur entwickeln. Er kann jedoch ohne fachliche Unterstützung regelmäßig nicht beurteilen, ob die beschriebene IT-Leistung technisch vollständig, fachlich konsistent und im Projektalltag steuerbar ist.

Das gilt auch für EVB-IT-Verträge.

Die EVB-IT-Vertragsmuster bieten einen etablierten Rahmen für die Beschaffung von IT-Leistungen. Ein guter Vertrag entsteht aber nicht dadurch, dass das vermeintlich passende Muster ausgewählt und ausgefüllt wird. Entscheidend sind die projektspezifischen Inhalte, die meist als Anlagen zum EVB-IT-Vertrag viele weitere Regelungen enthalten, wie z.B. den genauen Ablauf der einzelnen Projektphasen von der Erstinstallation bis zum Go-Live. Sind diese Inhalte unklar, widersprüchlich oder unvollständig, kann auch eine juristisch sorgfältig formulierte Vertragsklausel das Projekt nicht retten. Denn erst in der Umsetzung wird oftmals klar, was alles nicht geregelt worden ist und was alles unterschiedlich verstanden werden kann.

Warum der erfahrene Projektleiter unverzichtbar ist

Der erfahrene Projektleiter bildet die Verbindung zwischen dem tatsächlichen Projekt und dem Vertrag. Er kennt die operativen Abläufe, die technischen Abhängigkeiten, die beteiligten Personen und die typischen Ursachen für Verzögerungen und Konflikte. Er kann beurteilen, ob Anforderungen konkret genug formuliert sind und ob sich die vereinbarten Pflichten später überhaupt überprüfen lassen.

Das zeigt sich bereits beim Leistungsgegenstand. Begriffe wie „betriebsbereit“, „vollständig integriert“ oder „erfolgreich eingeführt“ klingen zunächst eindeutig. In der Praxis lassen sie jedoch erheblichen Interpretationsspielraum. Ist mit „erfolgreich eingeführt“ die Betriebsbereitschaftserklärung des Anbieters zu verstehen oder doch erst die Abnahmeerklärung des Auftraggebers?

Was bedeutet eine „vollständige Integration“ konkret? Welche Systeme müssen angebunden werden? Welche Funktionen müssen getestet sein? Welche Daten müssen migriert werden? Welche Dokumentation ist geschuldet? Wann gilt ein System tatsächlich als betriebsbereit?

Ein Projektleiter kann aus solchen allgemeinen Aussagen überprüfbare Arbeitsergebnisse entwickeln. Der Rechtsanwalt kann diese Ergebnisse anschließend rechtlich eindeutig in den Vertrag überführen. Auch bei der Rollenverteilung ist die fachliche Perspektive unverzichtbar. In IT-Projekten entstehen Konflikte häufig nicht deshalb, weil niemand tätig wird. Sie entstehen, weil mehrere Beteiligte davon ausgehen, dass jeweils der andere verantwortlich ist. Wer stellt Testumgebungen bereit? Wer verantwortet die Datenqualität? Wer koordiniert Dritthersteller? Wer entscheidet bei fachlichen Zielkonflikten? Wer trägt die Verantwortung für Schnittstellen? Wer bewertet Projektabweichungen?

Diese Fragen müssen zunächst aus der Projektorganisation heraus beantwortet werden. Erst danach können sie im Vertrag sinnvoll geregelt werden.

Termine, Abhängigkeiten und Abnahme

Ein Vertrag kann Termine festlegen. Ob diese Termine realistisch sind, lässt sich jedoch nur anhand der tatsächlichen Projektabhängigkeiten beurteilen.

In komplexen IT-Projekten hängen zahlreiche Arbeitspakete voneinander ab. Verzögert sich eine Schnittstelle, eine Datenmigration, eine Freigabe oder eine Mitwirkungsleistung, können nachfolgende Tätigkeiten häufig nicht beginnen. Der Projektleiter erkennt solche Abhängigkeiten und kann sie im Projektplan, in den Mitwirkungspflichten und in den Eskalationsmechanismen abbilden.

Besonders deutlich wird die notwendige Zusammenarbeit bei der Abnahme. Eine Formulierung, nach der eine Leistung nach „erfolgreicher Prüfung“ abgenommen wird, ist kaum belastbar, wenn nicht feststeht, was geprüft wird, welche Testfälle gelten, welche Fehlerklassen vereinbart sind und welche Abweichungen die Abnahme verhindern.

Auch die Frage, wie mit Teilleistungen, Nachbesserungen und wiederholten Prüfungen umzugehen ist, muss vorab geklärt werden.

Diese Inhalte entstehen nicht durch juristische Formulierungskunst. Sie müssen fachlich und technisch entwickelt werden. Erst anschließend lassen sie sich rechtlich sauber strukturieren.

Besondere Anforderungen im Krankenhaus

In einem Krankenhaus ist ein IT-Projekt selten nur ein IT-Projekt.Die eingesetzten Systeme unterstützen medizinische, pflegerische, administrative und wirtschaftliche Abläufe. Veränderungen können sich unmittelbar auf die Patientenversorgung, die Dokumentation, die Abrechnung, den Datenschutz, die Informationssicherheit und die Verfügbarkeit klinischer Prozesse auswirken.

Ein neues System muss möglicherweise mit dem Krankenhausinformationssystem, Labor- und Radiologiesystemen, Medizintechnik, Archivsystemen, Abrechnungslösungen, Berechtigungssystemen und externen Leistungserbringern zusammenarbeiten. Hinzu kommen hohe Anforderungen an Ausfallsicherheit, Notfallverfahren, Protokollierung, Berechtigungen, Datenschutz und Informationssicherheit.

Ein Rechtsanwalt kann diese Anforderungen vertraglich absichern. Er kann sie jedoch nicht ohne fachlichen Input vollständig definieren.Dafür braucht es erfahrene Projektleiter, IT-Verantwortliche, Vertreter der Fachbereiche sowie die zuständigen Personen für Datenschutz, Informationssicherheit und gegebenenfalls Medizintechnik.

Gute Vertragsgestaltung ist Teamarbeit

Ein belastbarer IT-Vertrag entsteht nicht erst am Ende der Projektplanung. Er ist Teil der Projektvorbereitung. Zunächst müssen das Projektziel und der konkrete Leistungsgegenstand fachlich beschrieben werden. Danach sind die technischen und organisatorischen Abhängigkeiten, die Verantwortlichkeiten, die Mitwirkungspflichten, die Risiken und die Abnahmekriterien zu klären.

Der Rechtsanwalt überführt diese Ergebnisse anschließend in eine konsistente Vertragsstruktur. Danach sollten Projektleitung, Fachseite und Rechtsberatung den Entwurf gemeinsam prüfen. Entscheidend ist nicht nur, ob der Vertrag juristisch funktioniert. Er muss auch fachlich vollständig, technisch umsetzbar und im Projektalltag steuerbar sein. Der Rechtsanwalt sorgt für die rechtliche Belastbarkeit. Der Projektleiter sorgt für die fachliche und operative Realitätstauglichkeit. Beide Perspektiven sind notwendig.

Die Vorlage ist das Gerüst, nicht das Gebäude

EVB-IT-Verträge und andere Vertragsmuster sind wertvolle Werkzeuge. Sie reduzieren den Aufwand, schaffen Orientierung und enthalten bewährte Regelungsstrukturen. Sie ersetzen jedoch nicht die Auseinandersetzung mit dem konkreten Projekt. Ein Vertragsmuster kennt weder die Systemlandschaft des Auftraggebers noch die individuellen Schnittstellen, besondere Abhängigkeiten zu Bestandsdienstleistern und keine konkrete Projektorganisation. Wer eine Vorlage lediglich ausfüllt, erstellt möglicherweise ein formal vollständiges Dokument, aber ob daraus ein guter Vertrag wird, entscheidet sich jedoch an den projektspezifischen Inhalten.

Fazit

Ein Rechtsanwalt kann einen EVB-IT-Vertrag rechtlich strukturieren und formulieren und.. das sollte auch nur ein Rechtsanwalt tun! Er kann ihn jedoch nicht allein entwickeln, wenn die fachlichen und technischen Grundlagen nicht gemeinsam mit erfahrenen Projektverantwortlichen erarbeitet wurden.

Je komplexer das IT-Projekt ist, desto wichtiger wird diese Zusammenarbeit. Ein guter Vertrag entsteht deshalb nicht am Schreibtisch eines einzelnen Beteiligten, sondern im Zusammenspiel von Recht, Projektmanagement, Technik und Fachlichkeit.

Denn der Vertrag steht nicht vor dem Sachverhalt. Er bildet ihn ab.

Adam Pawelek
projectontime.de

 

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