KHVVG-Nachprüfungsverfahren

Hohes Risiko bei Verzögerungen durch Nachprüfungsverfahren bei KHVVG-Projekten

Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) bringt tiefgreifende Veränderungen in der deutschen Krankenhauslandschaft mit sich. Im Rahmen der Umsetzung des KHVVG kommt es jedoch zu Herausforderungen, auch im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe. Denn vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren können jede Planung ins Wanken bringen.

Verzögerungen durch Nachprüfungsverfahren gehen zu Lasten des Auftraggebers

Nachprüfungsverfahren, die von unterlegenen Bietern angestrengt werden, führen meistens zu Verzögerungen bei der Zuschlagserteilung. Diese Verzögerungen sind nicht ungewöhnlich, sondern ein inhärenter Bestandteil des Vergabeprozesses. Die Vergabekammer Thüringen stellte in einem Beschluss vom 28.10.2024 (Az. 5090-250-4003/483) klar, dass solche Verzögerungen vom Auftragnehmer in seine Planungen einzukalkulieren sind.

Die Auswirkungen dieser Verzögerungen sind vielfältig. Für Krankenhäuser bedeutet dies, dass geplante Modernisierungen oder Neubauten nicht termingerecht umgesetzt werden können. Dies kann zu einer Verschiebung von Investitionen und einer verzögerten Verbesserung der Versorgungsqualität führen. Zudem besteht die Gefahr, dass Fördermittel nicht fristgerecht abgerufen werden können.

Ein Beispiel für die Komplexität solcher Vergabeverfahren bietet die Entscheidung der Vergabekammer Berlin vom 16.04.2021 (Az. VK B 2-8). Hier wurde ein Antrag auf vorzeitige Zuschlagserteilung abgelehnt, obwohl der Auftraggeber argumentierte, dass ein Fördermittelverlust drohe. Die Kammer stellte fest, dass der Auftraggeber das Vergabeverfahrensrisiko trägt und Verzögerungen durch Nachprüfungsverfahren einkalkulieren muss.

Auswirkungen auf die Praxis

Für Auftraggeber und Unternehmen, die sich regelmäßig an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen, ergeben sich daraus mehrere Handlungsempfehlungen:

  1. Realistische Zeitplanung
    Projektstarts sollten nicht auf den unmittelbar möglichen Zuschlagszeitpunkt gelegt werden. Es empfiehlt sich, mit einem realistischen Zeitpuffer zu planen – insbesondere bei aufwendigeren oder umkämpften Ausschreibungen.

  2. Vertragliche Absicherungen
    In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, intern Klauseln für Lieferanten oder Subunternehmer zu verwenden, die an Verzögerungen durch vergaberechtliche Streitigkeiten anknüpfen.

  3. Transparente Kommunikation mit Stakeholdern
    Die Stakeholder sollten frühzeitig darauf hingewiesen werden, dass es zu Verzögerungen kommen kann, die außerhalb der eigenen Kontrolle liegen.

  4. Risikomanagement anpassen
    Auftraggeber und Bieter sollten Nachprüfungsverfahren als Teil des regulären Risikoprofils bei öffentlichen Aufträgen behandeln und in ihre Kalkulationen aufnehmen.

Adam Pawelek
projectontime.de

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