Künstliche Intelligenz in Vergabeverfahren

In den letzten Monaten hat die künstliche Intelligenz (KI) immer mehr Bereiche unseres Lebens durchdrungen. Eine der Anwendungen, bei denen KI bereits heute enorme Vorteile bietet, ist die Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren. Vergabeverfahren sind komplexe Prozesse, die viel Zeit und Ressourcen erfordern. Durch den Einsatz von KI können Ausschreibungen viel effizienter gestaltet werden.Weiterlesen

KHZG: Keine Vergabe ohne Vergabestrategie!

 

Das öffentliche Vergaberecht wird oft als unflexibel und bürokratisch bewertet, eher als ein Hindernis als eine Chance. Auch wenn die Anwendung der vergaberechtlichen Anforderungen mit Aufwand verbunden ist, bietet das Vergaberecht Auftraggebern viele Möglichkeiten, strategische Aspekte im Vergabeverfahren zu berücksichtigen. Eine klar definierte Vergabestrategie nimmt insbesondere bei KHZG-finanzierten Projekten eine sehr wichtige Rolle ein.

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Projektmanagement im Krankenhaus

Muss der Einkäufer im Krankenhaus der Zukunft zum Projektleiter werden?

Die typischen Vorstellungen über die Aufgaben eines Krankenhauseinkäufers sind klar und beschränken sich im Wesentlichen auf: bestellen, Rechnung bezahlen, Vorgang abheften.
Bedauerlicherweise hat der Einkauf in vielen Krankenhäusern weiterhin nicht den Stellenwert erhalten, der notwendig wäre, um den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen des Krankenhausmanagements gerecht zu werden.

Die Frage, ob der Einkäufer zukünftig zum Projektleiter werden muss, ist klar zu beantworten: NEIN!Weiterlesen

Update: Ad hoc Mitteilung: Neue EU-Schwellenwerte ab 2018

Nach Mitteilung des Forum Vergabe wurden am 18.12.2017 die Verordnungen zur Änderung der Schwellenwerte veröffentlicht:

Nach dem Bericht des Online-Magazins KOMMUNAL, das in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) herausgegeben wird, sollen in den kommenden Tagen neue EU-Schwellenwerte für 2018 bekannt gegeben werden.

Die neuen Schwellenwerte sollen demnach betragen:

– für Lieferungen und Dienstleistungen: 221.000,- EUR ohne Mehrwertsteuer (bisher 209.000,- EUR)
– für Bauaufträge: 5.548.000,- EUR ohne Mehrwertsteuer (bisher 5.225.000,- EUR)

Da die EU-Vorschriften durch Verweisung in den Vergabeverordnungen unmittelbar gelten, ist eine Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber nicht erforderlich, so dass die neuen Werte dann ab dem 1.1.2018 gelten würden.

Update vom 21.12.2017 / projectontime.de