Als Ende der 1980er / Anfang der 1990er Jahre die ersten Einkaufsgemeinschaften für Krankenhäuser entstanden sind, war der gemeinsame Einkauf durch Krankenhäuser ein Novum. Im Vordergrund stand die Gemeinschaft und die Idee, gemeinsam durch bessere Einkaufskonditionen, zu sparen. Die “Mitglieder” der einzelnen Einkaufsgemeinschaften waren meistens nicht nur Kunden, sondern Miteigentümer der Gesellschaften. Die Gemeinschaften finanzierten sich über Rückvergütungen (Boni) der Industrie und konnten so die Geschäftsführungen der Kliniken überzeugen: unsere Leistungen “kosten nichts”, bringen aber bessere Einkaufskonditionen.Weiterlesen
Archiv der Kategorie: Einkaufsgemeinschaften
Fünf Kardinalfehler bei der Auswahl einer Einkaufsgemeinschaft
In Auswahlverfahren für eine neue Einkaufsgemeinschaft werden sehr oft schwerwiegende Fehler begangen. Das Ergebnis gleicht dann dem Besuch in einem Spielcasino.
Ad hock Mitteilung: AGKAMED bricht final die Fusionsverhandlungen mit der EKK ab
Die AGKAMED GmbH mit Sitz in Essen hat die Fusionsverhandlungen mit der EKK plus GmbH (GDEKK Köln) final für beendet erklärt. Damit endet der mehrmonatige Fusionsprozess anders als zunächst erwartet.Weiterlesen
Einkaufsgemeinschaften im “Schlaf der Gerechten”?
Die Entwicklung der Einkaufsgemeinschaften für Krankenhäuser wird immer spannender. Während einige dauerhaft “auf Vollgas” setzen, scheinen andere im “Schlaf der Gerechten” zu verweilen.
Könnten Boni an Einkaufsgemeinschaften rechtswidrig sein?
Fast alle Kliniken in Deutschland sind an eine Einkaufsgemeinschaft angeschlossen. Diese fordern von den Lieferanten neben üblichen Preiskonditionen diverse Boni. Bereits im Januar 2018 hat das BGH jedoch die Unzulässigkeit von Rabatten ohne Gegenleistung festgestellt. Aktuell droht dem französischen Handelsriesen Leclerc eine Millionenstrafe wg. angeblich unfairer Konditionenverhandlungen. Läßt sich die Situation auf den Klinikeinkauf übertragen?
Kliniken halten an langfristigen Verträgen mit Einkaufsgemeinschaften fest
Spätestens seit der Entscheidung der 1.Vergabekammer des Bundes vom 11. Mai 2016 ist eindeutig geklärt, dass ein Vertrag zwischen einem öffentlich-rechtlichen Krankenhaus und einem „Einkaufsdienstleister“ einen öffentlich ausgeschrieben werden muss.
Da es sich dabei um eine Rahmenvereinbarung handelt, ist die maximale Vertragsdauer von vier (VgV) beziehungsweise sechs (UVgO) Jahren zu beachten und bei einer längeren Vertragslaufzeit auf eine Beendigung und Neuausschreibung hinzuwirken.
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Neues Problem für Einkaufsgemeinschaften: EuGH regelt Rahmenvereinbarungen
Die Einkaufsgemeinschaften schliessen bekannterweise Rahmenverträge mit der Industrie ab, die als Basis für die Beschaffugen der Kliniken gelten. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 19.12.2018 – C-216/17 – “Antitrust und Coopservice” – werden wichtige Einschränkungen für Einkaufsgemeinschaften festgelegt.
Wie fährt man eine Einkaufsgemeinschaft effektiv vor die Wand?
Einkaufsgemeinschaften sind sehr widerstandsfähig. Sie vor die Wand zu fahren benötigt Wissen und Können. Aber es geht…Weiterlesen
Mangelt es den Einkaufsgemeinschaften an Personal für Digitalisierung?
Die Kliniken stehen vor vielen Aufgaben im Zuge der Digitalisierung. Kann eine Mitgliedschaft in einer Einkaufsgemeinschaft hier hilfreich sein?
Der Preis ist heiß? – Der “Warenkorb” auf dem Weg zur neuen Einkaufsgemeinschaft
Bei der Wahl einer neuen Einkaufsgemeinschaft sollten die Preise nicht die wichtigste Rolle spielen? Sollten nicht, sie tun es aber!