Die Entscheidung des BayObLG (Beschluss vom 07.05.2025 – Verg 8/24 e) betrifft einen hochaktuellen Streit zwischen zwei konkurrierenden Einkaufsgemeinschaften im Gesundheitswesen um die Vergabe von Beschaffungsdienstleistungen durch ein Klinikum. Die Entscheidung beleuchtet grundlegende Prinzipien wie den Beurteilungsspielraum, das Transparenzgebot und die ordnungsgemäße Dokumentation von Wertungsentscheidungen – mit weitreichenden Folgen für die Praxis öffentlicher Beschaffung im Gesundheitssektor, insbesondere bei Ausschreibungen mit hohem Qualitätsanteil und großem Ermessensspielraum. Schulungen, z.B. zur strukturierten Konzeptbewertung, sind dabei keine Kür, sondern Pflicht.Weiterlesen
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Einkaufsgemeinschaften: Miniwettbewerbe bei Rahmenvereinbarungen notwendig
Rahmenvereinbarungen sind im Krankenhaussektor ein unverzichtbares Instrument, um den Beschaffungsprozess effizient, rechtssicher und wirtschaftlich zu gestalten. Einkaufsgemeinschaften spielen hierbei eine zentrale Rolle, indem sie Rahmenvereinbarungen gemäß § 103 Abs. 5 GWB für ihre Mitglieder ausschreiben. In der Regel handelt es sich um Rahmenvereinbarungen mit mehreren Auftragnehmern, wodurch mehrere Lieferanten für eine Warengruppe den Zuschlag erhalten. Um jedoch die Anforderungen der öffentlichen Auftragsvergabe zu erfüllen, sind die Krankenhäuser verpflichtet, vor der Vergabe eines Einzelauftrags einen sogenannten Miniwettbewerb durchzuführen.
Compliance bei Einkaufsgemeinschaften: Wenn Dienstleister bevorzugt werden
Einkaufsgemeinschaften sind aus dem Gesundheitswesen nicht wegzudenken. Sie sollen Krankenhäusern helfen, Kosten zu senken und Effizienz zu steigern. Doch wie neutral sind diese Zusammenschlüsse wirklich? Wenn Empfehlungen mehr von Interessen als von Objektivität geleitet sind, gerät das Vertrauen der Mitglieder ins Wanken – mit teils gravierenden Folgen.Weiterlesen
AGKAMED hat die Ausschreibung der Lahn-Dill-Kliniken und des Kreiskrankenhauses Weilburg gewonnen.
Mit einem Paukenschlag endete die gemeinsame, europaweite Ausschreibung der Lahn-Dill-Kliniken und des Kreiskrankenhauses Weilburg. Im breiten Wettbewerb setzte sich die AGKAMED GmbH (Essen) gegen alle Wettbewerber durch und erhielt den Zuschlag der Lahn-Dill-Kliniken (Wetzlar) und des Kreiskrankenhauses Weilburg.Weiterlesen
Dr. Oliver Gründel verläßt die AGKAMED
Dr. Oliver Gründel wird zum 31.07.2021, nach 18 Jahren, aus persönlichen Gründen die AGKAMED GmbH verlassen. Carsten Dürr übernimmt bis auf Weiteres die Allein-Geschäftsführung der AGKAMED GmbH. Darauf haben sich die Geschäftsführung der AGKAMED und der Aufsichtsrat der AGKAMED während der Aufsichtsratsitzung letzte Woche einvernehmlich geeinigt.
Adam Pawelek
projectontime.de
OLG München bestätigt den Bewertungsverbot des Warenkorbs
Bereits im Januar 2018 haben wir in unserem Beitrag „Der Preis ist heiß? – Der Warenkorb auf dem Weg zur neuen Einkaufsgemeinschaft“ auf die Unzulässigkeit der Bewertung eines Warenkorbes hingewiesen. Jetzt hat das OLG München dieses bestätigt.
Weitere personelle Veränderungen bei der AGKAMED
Bei der Einkaufsgemeinschaft AGKAMED GmbH kommt es zu weiteren personellen Veränderungen in der Leitungsstruktur.Weiterlesen
Wann kippen die Finanzierungsmodelle der Einkaufsgemeinschaften?
Als Ende der 1980er / Anfang der 1990er Jahre die ersten Einkaufsgemeinschaften für Krankenhäuser entstanden sind, war der gemeinsame Einkauf durch Krankenhäuser ein Novum. Im Vordergrund stand die Gemeinschaft und die Idee, gemeinsam durch bessere Einkaufskonditionen, zu sparen. Die „Mitglieder“ der einzelnen Einkaufsgemeinschaften waren meistens nicht nur Kunden, sondern Miteigentümer der Gesellschaften. Die Gemeinschaften finanzierten sich über Rückvergütungen (Boni) der Industrie und konnten so die Geschäftsführungen der Kliniken überzeugen: unsere Leistungen „kosten nichts“, bringen aber bessere Einkaufskonditionen.Weiterlesen
Fünf Kardinalfehler bei der Auswahl einer Einkaufsgemeinschaft
In Auswahlverfahren für eine neue Einkaufsgemeinschaft werden sehr oft schwerwiegende Fehler begangen. Das Ergebnis gleicht dann dem Besuch in einem Spielcasino.
Ad hock Mitteilung: AGKAMED bricht final die Fusionsverhandlungen mit der EKK ab
Die AGKAMED GmbH mit Sitz in Essen hat die Fusionsverhandlungen mit der EKK plus GmbH (GDEKK Köln) final für beendet erklärt. Damit endet der mehrmonatige Fusionsprozess anders als zunächst erwartet.Weiterlesen