Vergabeverfahren unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben, um Transparenz, Gleichbehandlung und fairen Wettbewerb sicherzustellen. Immer öfter nutzen Bieter die Möglichkeiten einer Rüge. Für Auftraggeber hat eine Rüge jedoch weitreichende Folgen – von Verzögerungen über zusätzliche Kosten bis hin zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Neben rechtlichen Aspekten ist es wichtig auch die „psychologischen Auswirkungen“ einer Rüge zu beachten.Weiterlesen
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Einkaufsgemeinschaften: Miniwettbewerbe bei Rahmenvereinbarungen notwendig
Rahmenvereinbarungen sind im Krankenhaussektor ein unverzichtbares Instrument, um den Beschaffungsprozess effizient, rechtssicher und wirtschaftlich zu gestalten. Einkaufsgemeinschaften spielen hierbei eine zentrale Rolle, indem sie Rahmenvereinbarungen gemäß § 103 Abs. 5 GWB für ihre Mitglieder ausschreiben. In der Regel handelt es sich um Rahmenvereinbarungen mit mehreren Auftragnehmern, wodurch mehrere Lieferanten für eine Warengruppe den Zuschlag erhalten. Um jedoch die Anforderungen der öffentlichen Auftragsvergabe zu erfüllen, sind die Krankenhäuser verpflichtet, vor der Vergabe eines Einzelauftrags einen sogenannten Miniwettbewerb durchzuführen.
Begleitschreiben in Vergabeverfahren: Überflüssig und gefährlich
Der Einsatz von Begleitschreiben bei Angebotsabgaben im Rahmen von Vergabeverfahren ist in der Praxis weit verbreitet. Viele Bieter fügen ihren Angeboten diese Schreiben bei, um zusätzliche Informationen oder Erläuterungen zu geben. Doch diese Praxis birgt erhebliche rechtliche Risiken, die oft zum Ausschluss des Angebotes führen.Weiterlesen
Neue Regelungen im Vergaberecht
Im Vergaberecht gibt es einige neue Regelungen, die bei Ausschreibungen zwingend beachtet werden müssen. Die Einführung der „eForms“ führt zu neuen Herausforderungen für die Auftraggeber. Ab dem 01. Januar 2024 gelten auch neue Schwellenwerte.Weiterlesen
Wie Sie Fehler bei Verhandlungen vermeiden
Bei Vergabe von Aufträgen für IT-Leistungen, Medizintechnik und Dienstleistungen wird oft das Verhandlungsverfahren (VgV) oder die Verhandlungsvergabe (UvgO) gewählt. Auch wenn das öffentliche Vergaberecht einige Restriktionen mit sich bringt, stehen den Auftraggebern umfangreiche Möglichkeiten zur Verfügung, Verhandlungen sehr erfolgreich zu planen und durchzuführen.
Künstliche Intelligenz in Vergabeverfahren
In den letzten Monaten hat die künstliche Intelligenz (KI) immer mehr Bereiche unseres Lebens durchdrungen. Eine der Anwendungen, bei denen KI bereits heute enorme Vorteile bietet, ist die Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren. Vergabeverfahren sind komplexe Prozesse, die viel Zeit und Ressourcen erfordern. Durch den Einsatz von KI können Ausschreibungen viel effizienter gestaltet werden.Weiterlesen
eForms verpflichtend für Vergabestellen ab 25.10.2023
Seitens der EU wurden sog. eForms als neuer offener Standard für die Veröffentlichung von Auftragsbekanntmachungen bei Ausschreibungen eingeführt.
Die Übergangsphase endet am 24.10.2023, so dass alle Vergabestellen ab dem 25.10.2023 die Bekanntmachungen im EU-Portal „Tenders Electronic Daily“ (TED) nur noch im eForms-Standard vornehmen können.
Die Bekanntmachungen durch Verwendung der Formulare entfallen.Weiterlesen
KHZG: Vergaberecht, Zuwendungsrecht – wer soll das alles verstehen?
Die vergaberechtlichen Regelungen bei KHZG-Projekten sind oftmals verwirrend. Insbesondere Krankenhäuser, die keine öffentlichen Auftraggeber sind, stoßen oft an ihre Grenzen. Vergaberecht, Zuwendungsrecht, VgV, GWB, UVgO, ANBest-P – wer soll das alles verstehen?
KHZG: US-Cloud-Dienste vergaberechtlich unzulässig (?)
[Aktualisiert am 08.09.2022]
Bei einigen KHZG-finanzierten Projekten wird oftmals On-Demand-Software angeboten, deren Daten zwar auf einem Server in Europa gespeichert werden, der Anbieter der Serverdienste jedoch ein US-amerikanisches Unternehmen ist.
Der aktuelle Beschluss der Vergabekammer Baden-Württemberg hat einen zwingenden Ausschluss eines Angebotes angeordnet, in dem ein US-Cloud-Dienst genutzt wird.
Das OLG Karlsruhe hat datenschutzrechtliche Bedenken der Vergabekammer am 07.09.2022 kassiert.
KHZG: Keine Aufträge an Unternehmen mit russischer Beteiligung
Im Rahmen des am 4. April 2022 von der EU-Kommission beschlosenen fünften Sanktionspaketes gegen Russland dürfen keine öffentlichen Aufträge an russische Unternehmen oder Unternehmen, deren mehr als 50 % Anteile von russischen Unternehmen gehalten werden, erteilt werden.
Dies gilt auch für die KHZG-Beschaffungen.Weiterlesen