Fusionen der Einkaufsgemeinschaften: Risiken für Krankenhäuser, Chancen für Lieferanten

In der Welt des Gesundheitswesens stehen Veränderungen selten unter dem Motto „weniger ist mehr“. Wer groß ist- hat die Macht. So glaubt man wohl, in dem eine Einkaufsgemeinschaft mit einer anderen fusionieren will. So will bekannterweise die Prospitalia mit der Sana fusionieren, die AGKAMED mit der GDEKK und Clinicpartner mit PEG.

Wenn sich zwei große Einkaufsgesellschaften zusammenschließen, bedeutet das nicht nur neue Logos auf PowerPoint-Folien, sondern ein ganzes Bündel an Umwälzungen – strategisch, operativ und wirtschaftlich. Besonders Krankenhäuser als Kunden und Lieferanten als Partner stehen dann vor fundamentalen Fragen: Wo liegen die Risiken? Wer kann profitieren? Und wie navigiert man sicher durch diese Transformationsprozesse?

Ein Blick auf die typischen Phasen solcher Fusionen zeigt, wo sich Fallstricke verstecken und wo kluge Akteure echte Vorteile erzielen können.

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Kliniken halten an langfristigen Verträgen mit Einkaufsgemeinschaften fest

Spätestens seit der Entscheidung der 1.Vergabekammer des Bundes vom 11. Mai 2016 ist eindeutig geklärt, dass ein Vertrag zwischen einem öffentlich-rechtlichen Krankenhaus und einem „Einkaufsdienstleister“ einen öffentlich ausgeschrieben werden muss.

Da es sich dabei um eine Rahmenvereinbarung handelt, ist die maximale Vertragsdauer von vier (VgV) beziehungsweise sechs (UVgO) Jahren zu beachten und bei einer längeren Vertragslaufzeit auf eine Beendigung und Neuausschreibung hinzuwirken.
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