Grundsätze der Vergabe – die Regeln für Ihr “Bauchgefühl”

Die Vorbereitung und Durchführung von öffentlichen Ausschreibungen wird von vielen Krankenhäusern negativ gesehen, manchmal auch gehasst oder gefürchtet. Das öffentliche Vergaberecht entwickelte sich über Jahre, nicht zuletzt über viele Gerichtsentscheidungen.

Oftmals wird bei der Kritik des öffentlichen Vergaberechtes und deren Restriktionen vergessen, welches Ziel das Ganze verfolgt, nämlich den sparsamen, wirtschaftlichen Umgang mit Steuermitteln, also mit unserem Geld.

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Vereinfachte Vergabe bei Beschaffungen für Kliniken (Update)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat in einem Rundschreiben vom 19.3.2020 die Regelungen der dringlichen Vergabeverfahren in Folge der Corona-Pandemie wesentlich vereinfacht.

Der Krisenstab der Bundesregierung hat bereits am 10.03.2020 die Dringlichkeit der Beschaffung von intensivmedizinischen Kapazitäten festgestellt. Dies erleichtert öffentlichen Kliniken die Beschaffung durch Vereinfachung der Vergabe.Weiterlesen

Mein Auto, mein Haus, mein… Ultraschallgerät

In vielen Kliniken hat sich über Jahre eingebürgert, dass Ultraschallgeräte personengebunden eingesetzt werden. So werden in einigen Häusern Ultraschallgeräte unterschliedlichen Alters von diversen Herstellern betrieben. Neben der Problematik der sehr kostenintensiven Wartung von Geräten, die teilweise nur selten gebraucht werden, können meist Sonden nicht an mehreren Geräten eingesetzt werden. Teure Spezialsonden, wie z.B. die TEE-Sonden, müssen mehrfach angeschafft werden.

Es stellt sich daher die Frage, ob auf der Suche nach Einsparmöglichkeiten in den Häusern, tatsächlich hochwertige Ultraschallgeräte mit Top-Ausstattung unabhängig von deren tatsächlichen Auslastung teilweise redundand gehalten werden müssen. Auf der anderen Seite werden oft uralte Geräte eingesetzt, bei denen die Mediziner an ihre Grenzen stoßen.Weiterlesen