Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat in einem Rundschreiben vom 19.3.2020 die Regelungen der dringlichen Vergabeverfahren in Folge der Corona-Pandemie wesentlich vereinfacht.
Der Krisenstab der Bundesregierung hat bereits am 10.03.2020 die Dringlichkeit der Beschaffung von intensivmedizinischen Kapazitäten festgestellt. Dies erleichtert öffentlichen Kliniken die Beschaffung durch Vereinfachung der Vergabe.Weiterlesen