Die heiße Phase der Umsetzung von KHZG-Projekten hat begonnen. Die Krankenhäuser stehen vor einer Vielzahl von Herausforderungen. Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) bietet zwar eine einmalige Gelegenheit, diese Transformation durch gezielte Fördermittel voranzutreiben. Doch mit der Vielzahl an Projekten, die aus diesem Topf finanziert werden, wächst auch die Komplexität des Projektmanagements erheblich. Hier kommt das professionelle Multiprojektmanagement ins Spiel, das zum entscheidenden Erfolgsfaktor wird.
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Klarheit von Anfang an: Die Rolle der Auftragsklärung für erfolgreiche Projekte
Im dynamischen Umfeld von Krankenhäusern ist das Multiprojektmanagement eine anspruchsvolle Aufgabe, die durch das Zusammenspiel zahlreicher Stakeholder und die Komplexität der Projektziele gekennzeichnet ist. Eine klare Auftragsklärung ist dabei entscheidend, um den Projekterfolg jedes einzelnen Projektes sicherzustellen.
Die Zukunft gestalten: Wege zur Optimierung von KHZG-Projekten in Krankenhäusern
In Zeiten des digitalen Wandels, angetrieben durch das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG), stehen Krankenhäuser vor der monumentalen Aufgabe, sich zu modernisieren und zu digitalisieren. Diese Herausforderung wird jedoch häufig durch einen eklatanten Mangel an personellen Kapazitäten, adäquaten Projektmanagementmethoden und einer effektiven Projektorganisation erschwert. Ineffiziente Prozesse, Ressourcenverschwendung und ein immenser Kommunikationsaufwand sind die Folge.
Neue Regelungen im Vergaberecht
Im Vergaberecht gibt es einige neue Regelungen, die bei Ausschreibungen zwingend beachtet werden müssen. Die Einführung der “eForms” führt zu neuen Herausforderungen für die Auftraggeber. Ab dem 01. Januar 2024 gelten auch neue Schwellenwerte.Weiterlesen
Wie Sie Fehler bei Verhandlungen vermeiden
Bei Vergabe von Aufträgen für IT-Leistungen, Medizintechnik und Dienstleistungen wird oft das Verhandlungsverfahren (VgV) oder die Verhandlungsvergabe (UvgO) gewählt. Auch wenn das öffentliche Vergaberecht einige Restriktionen mit sich bringt, stehen den Auftraggebern umfangreiche Möglichkeiten zur Verfügung, Verhandlungen sehr erfolgreich zu planen und durchzuführen.
eForms verpflichtend für Vergabestellen ab 25.10.2023
Seitens der EU wurden sog. eForms als neuer offener Standard für die Veröffentlichung von Auftragsbekanntmachungen bei Ausschreibungen eingeführt.
Die Übergangsphase endet am 24.10.2023, so dass alle Vergabestellen ab dem 25.10.2023 die Bekanntmachungen im EU-Portal “Tenders Electronic Daily” (TED) nur noch im eForms-Standard vornehmen können.
Die Bekanntmachungen durch Verwendung der Formulare entfallen.Weiterlesen
KHZG: Vergaberecht, Zuwendungsrecht – wer soll das alles verstehen?
Die vergaberechtlichen Regelungen bei KHZG-Projekten sind oftmals verwirrend. Insbesondere Krankenhäuser, die keine öffentlichen Auftraggeber sind, stoßen oft an ihre Grenzen. Vergaberecht, Zuwendungsrecht, VgV, GWB, UVgO, ANBest-P – wer soll das alles verstehen?
KHZG: US-Cloud-Dienste vergaberechtlich unzulässig (?)
[Aktualisiert am 08.09.2022]
Bei einigen KHZG-finanzierten Projekten wird oftmals On-Demand-Software angeboten, deren Daten zwar auf einem Server in Europa gespeichert werden, der Anbieter der Serverdienste jedoch ein US-amerikanisches Unternehmen ist.
Der aktuelle Beschluss der Vergabekammer Baden-Württemberg hat einen zwingenden Ausschluss eines Angebotes angeordnet, in dem ein US-Cloud-Dienst genutzt wird.
Das OLG Karlsruhe hat datenschutzrechtliche Bedenken der Vergabekammer am 07.09.2022 kassiert.
KHZG: Keine Aufträge an Unternehmen mit russischer Beteiligung
Im Rahmen des am 4. April 2022 von der EU-Kommission beschlosenen fünften Sanktionspaketes gegen Russland dürfen keine öffentlichen Aufträge an russische Unternehmen oder Unternehmen, deren mehr als 50 % Anteile von russischen Unternehmen gehalten werden, erteilt werden.
Dies gilt auch für die KHZG-Beschaffungen.Weiterlesen
KHZG: Gesamtvergabe einer Leistung kann zur Rückforderung der Fördermittel führen
Wie der Blog “Zuwendungsvergaberecht” aktuell berichtet, entschied das Verwaltungsgericht München, dass eine ohne ausreichende Begründung durchgeführte Gesamtvergabe mehrerer Lose an einen Bieter einen schweren Vergaberechtsverstoß darstellt und eine Rückforderung des Fördergelders erlaubt.