Nach Mitteilung des Forum Vergabe wurden am 18.12.2017 die Verordnungen zur Änderung der Schwellenwerte veröffentlicht:
Nach dem Bericht des Online-Magazins KOMMUNAL, das in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) herausgegeben wird, sollen in den kommenden Tagen neue EU-Schwellenwerte für 2018 bekannt gegeben werden.
Die neuen Schwellenwerte sollen demnach betragen:
– für Lieferungen und Dienstleistungen: 221.000,- EUR ohne Mehrwertsteuer (bisher 209.000,- EUR)
– für Bauaufträge: 5.548.000,- EUR ohne Mehrwertsteuer (bisher 5.225.000,- EUR)
Da die EU-Vorschriften durch Verweisung in den Vergabeverordnungen unmittelbar gelten, ist eine Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber nicht erforderlich, so dass die neuen Werte dann ab dem 1.1.2018 gelten würden.
Update vom 21.12.2017 / projectontime.de