[Beitrag aktualisiert am 04.09.2020]
Im aktuellen “Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser” (KHZG) wurde eine Förderung für Digitalisierung in den Krankenhäusern in Höhe von 3 Milliarden Euro auf den Weg gebracht werden.
Die Förderung erfolgt dabei unter der Auflage, dass ein Krankenhaus mindestens 15 % in die eigene IT-Sicherheit investieren muss. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören Projekte zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur, der IT- und Cybersicherheit und Schaffung der Möglichkeit, Daten in eine elektronische Patientenakte zu übertragen.
Die Fördergelder sollen drei Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes bis zum 31.12.2021 zur Verfügung stehen.
Die Beanspruchung von Fördergeldern ist üblicherweise mit der Einhaltung des öffentlichen Vergaberechtes verbunden. Hier liegt die Herausforderung insbesondere bei den privaten und frei-gemeinnützigen Trägern, weil sie – anders als öffentlich-rechtliche Kliniken – nur bei Fördermaßnahmen an das Vergaberecht gebunden sind. Die Erfahrungen aus den früheren Konjukturpaketen zeigen auch das Hauptrisiko bei vergaberechtlichen Fehlern: die Rückzahlung der Fördergelder.
Folglich sind Krankenhäuser gut beraten, die Maßnahmen gut und sehr frühzeitig zu planen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen in den Ausschreibungen einhalten zu können. So sollten bei einem typischen “Offenen Verfahren” eine Projektlaufzeit bis zur Auftragserteilung von mindestens 6 Monaten eingeplant werden. Da bei IT-Projekten oftmals Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb zulässig sind, verlängert sich die Projektzeit auf mindestens 9 Monate.
Ein professionelles Projektmanagement und strategische Vergabeplanung sind daher unabdingbar, um die Projekterfolge nicht zu gefährden.
Der Gesetzestext kann hier herunterladen werden.
Adam Pawelek