Kliniken “verschenken” Fördergelder

Die Freude über die Förderung der Digitalisierung in den Krankenhäusern aus dem neuen Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) ist groß. Leider werden Fördermöglichkeiten aus anderen “Töpfen” nur selten in Anspruch genommen.Es ist durchhaus nicht einfach, sich im Dschungel der Fördermöglichkeiten der EU, Bundesländer oder Kommunen zurechtzufinden. Daher nutzen die Kliniken meist nur die bekannte Baupauschale bzw. die pauschalen Fördergelder bei den Investitionen.

Neben der Inanspruchnahme der bekannten Fördermöglichkeiten gibt es aber weitere “Töpfe”, die bei Investitionen im Krankenhaus “angezapft” werden könnten, wenn bereits vor Beginn der Maßnahme eine entsprechende Analyse durchgeführt wird. Diese Analyse gehört auch zwingend zum professionellen Projektmanagement von Investitionsprojekten.

Erst nach der Analyse der Fördermöglichkeiten und der Prüfung der Finanzierung des Eigenanteils (ggf. über Kredite) kann eine fundierte Investitionsentscheidung getroffen werden.

Besonders spannend wird es bei der Einbeziehung von Fördergeldern in sog. Technologiepartnerschaften, so dass durch entsprechende Vertragsgestaltung hohe Einsparungen für die Klinik generiert werden können.

Da bei Inanspruchnahme von Fördergeldern in der Regel das öffentliche Vergaberecht zu beachten ist, muss die Vertragskonstellation auch den vergaberechtlichen Anforderungen entsprechen.

Adam Pawelek
projectontime.de

Veröffentlicht in Beschaffung, Digitalisierung / Hospital 4.0, Management, Projektmanagement.