Wie der Blog “Zuwendungsvergaberecht” aktuell berichtet, entschied das Verwaltungsgericht München, dass eine ohne ausreichende Begründung durchgeführte Gesamtvergabe mehrerer Lose an einen Bieter einen schweren Vergaberechtsverstoß darstellt und eine Rückforderung des Fördergelders erlaubt.
Die Zuwendungsempfängerin war durch den Zuwendungsbescheid zur Einhaltung der Vergabebestimmungen verpflichtet. Hierzu zählte auch die Pflicht zur Aufteilung der Leistung in Fach- und Mengenlose, damit ein kleinere Unternehmen (KMU) die Möglichkeit haben, ein Angebot abzugeben.
Gegenstand war eine Baumaßnahmen, die mit dem Zuwendungsbescheid aus dem Jahr 1996 bewilligt wurde. Der Verwendungsnachweis wurde 2007 vorgelegt und der Fördergeldgeber stellte die zuwendungsfähigen Kosten per Bescheid in 2008 fest. Ab 2010 begann die Prüfung der Förderung durch das staaatliche Rechnungsprüfungsamt.
In 2015 nahm die Förderstelle den Bescheid aus 2008 mit rückwirkender Wirkung teilweise zurück und kürzte die Förderung um 20 % wegen zwei schwerer Vergabeverstöße. Auf die Klage der Zuwendungsempfängerin entschied das Verwaltungsgericht München am 12.5.2021, dass die Kürzung rechtmäßig war und die Zuwendungsempfängerin 20 % der Fördersumme zuzüglich Zinsen zurückzuzahlen hat.
Diese Entscheidung zeigt nochmals die Folgen eines Verzichtes auf die Losaufteilung, wenn diese nicht begründet und dokumentiert werden. Der Wunsch, eine “Gesamtleistung” zu vergeben, ist bei KHZG-finanzierten IT-Projekten eher üblich als außergewöhnlich. Denn die Gesamtvergabe von IT-Leistungen an einen Auftragnehmer vereinfacht oft die Umsetzung und minimiert viele Risiken.
Daher ist eine Gesamtvergabe von IT-Leistungen oft gut begründbar. Wichtig ist nur, dass der Auftraggeber sich mit der Thematik auseinandersetzt und seine Gründe für den Verzicht auf die Losaufteilung “ordentlich” dokumentiert, so dass die Gründe für einen externen Prüfer nachvollziehbar sind.
Auffällig sind die sehr langen Zeiträume zwischen der Bewilligung der Förderung und der finalen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes. Es ist zu erwarten, das die Prüfungen der KHZG-Projekte ebenfalls einige Jahre in Anspruch nehmen werden, allein wegen der sehr hohen Anzahl der Bewilligungsbescheide. Das kann für einige Kliniken ein “böses Erwachen” erst viele Jahre später bringen und schlimmstenfalls die betroffenen Kliniken in ernste finanzielle Schwierigkeiten bringen.
Es ist auch müßig sich über darüber aufzuregen. Denn auch hier bestimmt derjenige, was die Kapelle spielen soll, der sie dafür bezahlt. Also ist es für die Kliniken von größter Bedeutung, die KHZG-Vergabeverfahren so gut und vergaberechtlich korrekt durchzufüren, dass der Prüfer später einfach nichts finden kann. Auch wenn´s nervt.
Adam Pawelek
projectontime.de
Quellen:
https://www.zuwendungsvergaberecht.de/
https://bayrvr.boorberg.de/2022/04/13/rueckforderung-von-zuwendungen-wegen-schwerer-vergabeverstoesse/