Ab 18.10.2018 dürfen Auftraggeber und Anbieter in EU-Vergabeverfahren nur noch elektronisch kommunizieren. Dies hat wesentliche Auswirkungen auf die Einkaufsabteilungen der Kliniken.
Ab 18.10.2018 dürfen Auftraggeber und Anbieter in EU-Vergabeverfahren nur noch elektronisch kommunizieren. Dies hat wesentliche Auswirkungen auf die Einkaufsabteilungen der Kliniken.