eForms verpflichtend für Vergabestellen ab 25.10.2023

Seitens der EU wurden sog. eForms als neuer offener Standard für die Veröffentlichung von Auftragsbekanntmachungen bei Ausschreibungen eingeführt.
Die Übergangsphase endet am 24.10.2023, so dass alle Vergabestellen ab dem 25.10.2023 die Bekanntmachungen im EU-Portal “Tenders Electronic Daily” (TED) nur noch im eForms-Standard vornehmen können.
Die Bekanntmachungen durch Verwendung der Formulare entfallen.Die neuen eForms sollen es den Wirtschaftsteilnehmern ermöglichen, einfacher interessante Bekanntmachungen zu finden und den damit verbundenen Aufwand zu verringern. Die Rechtsgrundlage bildet die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 der Kommission vom 23.09.2019 und ersetzt die bisherige Durchführungsverordnung, die die Anwendung von Formularen forderte.

Die eForms können von den einzelnen Ländern der EU individuell “zugeschnitten” werden.

Für Vergabestellen wird vermutlich der mit der Verwendung von eForms verbundener Aufwand steigen, da auch die Menge an Informationen, die veröffentlicht werden müssen, höher sein wird als bisher. Statt bisheringen Vordrucken für jede Bekanntmachungsart enthält jede Bekanntmachung in ihrem Anhang eine Tabelle aus insgesamt 282 Datenfeldern (sog. business terms = BT) mit jeweils einer kurzen Beschreibung. Die Datenfelder sind in 45 Kategorien gruppiert (sog. business groups = BG) und jeweils für die Nutzung in bis zu 40 verschiedenen Bekanntmachungskontexten vorgesehen. Die eForms sind also keine Formularvorlagen, sondern die einzelnen Bekanntmachungen bestehen aus vom Auftraggeber ausgefüllten Datenfeldern.

Ab dem 25.10.2023 wird das TED-Portal nur noch Bekanntmachungen in eForms-Standard akzeptieren. Als nationaler “eSender” zur Übermittlung von Bekanntmachungen ins TED soll das neue “zentrale Bekanntmachungsservice (BKMS)” dienen und beim Beschaffungsamt des BMI eingerichtet werden. Der Bekanntmachungsservice soll zum zentralen Ort zum Finden und Auswählen von Bekanntmachungen öffentlicher Auftraggeber aus Bund, Ländern und Kommunen werden.
Aktuell besteht keine Verpflichtung zur Nutzung von eForms unterhalb des EU-Schwellenwertes.

Nach Informationen des BMI soll für Unternehmen die Möglichkeit eröffnet werden, sich mittels ELSTER-Unternehmenskonto gegenüber Anwendungen, wie z.B. Vergabeplattformen zu identifizieren.

Die Änderungen bildet eindeutig einen Paradigmentwechsel im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe und werden bei Vergabestellen, zumindest anfänglich, zu einem wesentlich erhöhtem Aufwand bei Ausschreibungen führen.

Adam Pawelek
projectontime.de

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